4 Schritte zur Unternehmensgründung
Inhalt
So gründen Sie ihr eigenes Unternehmen
Die Gründung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. Als Notare bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte Ihrer Unternehmensgründung korrekt und effizient abgewickelt werden.
1.Schritt: Geschäftsidee und Planung
Bevor Sie ein Unternehmen gründen, ist es wichtig, eine klare Geschäftsidee und einen soliden Businessplan zu haben. Dieser Plan sollte Ihre Geschäftsziele, Zielgruppe, Marketingstrategien und Finanzprognosen umfassen.
2. Schritt: Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Jede Rechtsform hat unterschiedliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen. Zu den häufigsten Rechtsformen zählen:
Als Notare beraten wir Sie ausführlich zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Rechtsformen und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Struktur.Berliner
3. Schritt: Erforderliche Dokumente für die Unternehmensgründung
Folgende Dokumente können nötig sein, um Ihr Unternehmen zu gründen:
a. Der Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein zentraler Bestandteil bei der Gründung vieler Unternehmensformen und regelt die internen Abläufe sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Wer benötigt einen Gesellschaftsvertrag?
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GmbH: Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag ist zwingend erforderlich. Er enthält Regelungen zu Kapitalaufbringung, Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Gewinnverteilung.
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UG: Wie bei der GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig, jedoch mit geringeren Kapitalanforderungen.
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OHG: Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend empfohlen, um Haftung, Geschäftsführung und Gewinnverteilung zu regeln, auch wenn er nicht zwingend notariell beurkundet werden muss.
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KG: Ein Gesellschaftsvertrag ist notwendig, um die Rollen und Haftungen von Komplementären und Kommanditisten zu definieren. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, aber ratsam.
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AG: Erfordert eine notariell beurkundete Satzung, die als Gesellschaftsvertrag fungiert und umfassende Regelungen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung enthält.
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PartG und PartGmbB: Benötigen einen Partnerschaftsvertrag, der interne Regelungen und Haftungsfragen klärt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend.
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KGaA: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag, der die Struktur und die Kapitalverhältnisse regelt. Die notarielle Beurkundung ist Pflicht.
Wer benötigt keinen Gesellschaftsvertrag?
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Einzelunternehmen: Kein Gesellschaftsvertrag erforderlich, da es nur einen Inhaber gibt.
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GbR: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen, um interne Regelungen zu klären.
Der Gesellschaftsvertrag ist ein wesentliches Dokument, das die Grundlage für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und die Struktur des Unternehmens bildet. Eine sorgfältige und rechtlich einwandfreie Ausarbeitung durch einen Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und das Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht.
b. Kapitalnachweis
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG und AG ist ein Nachweis über das eingebrachte Stammkapital erforderlich. Dieser Nachweis muss bei der Eröffnung eines Geschäftskontos erbracht werden und durch eine Bankbestätigung belegt werden. Der Kapitalnachweis ist wichtig, um die finanzielle Grundlage und Liquidität des Unternehmens zu dokumentieren.
c. Gründungsurkunde
Die Gründungsurkunde ist ein zentrales Dokument bei der Unternehmensgründung und beinhaltet folgende wesentliche Informationen:
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Unternehmensname: Der rechtlich registrierte Name des Unternehmens.
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Rechtsform: Die gewählte Rechtsform (z.B. GmbH, AG, UG).
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Gründer: Namen und Adressen der Gründer sowie deren Anteile.
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Stammkapital: Höhe des eingebrachten Kapitals und dessen Verteilung.
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Sitz des Unternehmens: Die offizielle Geschäftsadresse.
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Unternehmensgegenstand: Beschreibung der Geschäftstätigkeit.
Diese Urkunde wird notariell beurkundet, um die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Angaben zu gewährleisten. Sie ist unerlässlich für die rechtliche Anerkennung und den reibungslosen Start Ihres Unternehmens.
4. Schritt: Anmeldung im Handelsregister und weitere Genehmigungen
Die Anmeldung und Beantragung verschiedener Dokumente und Genehmigungen sind entscheidend für das erfolgreiche Gründen Ihres Unternehmens. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens gibt es spezifische Anforderungen und zuständige Behörden, die im Gründungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Gewerbeanmeldung
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Wer: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG, KGaA
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Wer nicht: Freie Berufe und Unternehmen der Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft)
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Wo: Beim zuständigen Gewerbeamt
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Was: Erforderlich für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, beinhaltet grundlegende Informationen über das Unternehmen und die Inhaber
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Wann: Direkt nach der Gründung
Handelsregister
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Wer: OHG, KG, GmbH, UG, AG, KGaA (sowie alle Unternehmen, die kaufmännisch tätig sind)
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Wer nicht: Einzelunternehmen, GbR (sofern sie keine kaufmännischen Geschäfte betreiben)
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Wo: Beim zuständigen Amtsgericht
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Was: Eintragung notwendig, um die Rechtsform offiziell zu registrieren und die Haftungsbeschränkung zu gewährleisten
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Wann: Nach der notariellen Beurkundung und vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Unternehmensregister
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Wer: GmbH, UG, AG, KGaA
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Wer nicht: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG
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Wo: Bundesanzeiger Verlag
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Was: Ergänzende Eintragungen, die Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens enthalten
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Wann: Parallel zur Eintragung ins Handelsregister
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Wer: Alle Unternehmensformen
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Wer nicht: Keine Ausnahmen möglich
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Wo: Beim zuständigen Finanzamt
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Was: Beantragung einer Steuernummer für steuerliche Zwecke, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, besonders wichtig für den EU-weiten Handel
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Wann: Nach der Gewerbeanmeldung
Betriebsnummer
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Wer: Unternehmen mit Mitarbeitern
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Wer nicht: Unternehmen ohne Mitarbeiter
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Wo: Bei der Agentur für Arbeit
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Was: Erforderlich für die Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Wann: Vor der Einstellung von Mitarbeitern
Spezielle Register
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Wer: Handwerksbetriebe, Vereine, bestimmte Freiberufler
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Wer nicht: Allgemeine gewerbliche Unternehmen ohne spezifische Berufserfordernisse
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Wo: Handwerkskammer, Amtsgericht, jeweilige Berufskammer
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Was: Eintragungen in die Handwerksrolle, das Vereinsregister oder Berufsregister
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Wann: Vor der Aufnahme der entsprechenden Geschäftstätigkeit
Betriebserlaubnis oder Sondergenehmigungen
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Wer: Unternehmen in regulierten Branchen (z.B. Gaststätten, Speditionen, Apotheken)
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Wer nicht: Unternehmen ohne besondere Genehmigungserfordernisse
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Wo: Zuständige Behörden wie Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Gewerbeaufsichtsamt
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Was: Erforderlich für spezielle Geschäftstätigkeiten, die besonderen Regelungen unterliegen
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Wann: Vor der Aufnahme der entsprechenden Geschäftstätigkeit
Diese Schritte und Anforderungen gewährleisten, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und rechtlich abgesichert ist. Als Notare unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Beantragung aller notwendigen Dokumente und Genehmigungen und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um einen reibungslosen Gründungsprozess zu gewährleisten.
Ihr Notar für Unternehmensgründung in Kassel
Die Gründung eines Unternehmens ist ein bedeutender, aber auch komplizierter Schritt, der fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung erfordert. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und von unserer Expertise zu profitieren. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Unternehmensgründung erfolgreich verläuft.
Rechtsform | Vorteile | Nachteile | Anwendung | Besonderheiten |
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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | Kombination aus KG und AG, flexible Kapitalbeschaffung | Hoher Gründungsaufwand, komplexe Struktur | Große Unternehmen mit spezifischen Finanzierungsanforderungen | Mindestens ein Komplementär, Eintragung ins Handelsregister, notarielle Beurkundung |
Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) | Beschränkte Haftung für berufliche Fehler, geeignet für Freiberufler | Komplexere Gründung, zusätzliche Haftungsvorsorge notwendig | Für freiberufliche Tätigkeiten mit hohem Haftungsrisiko | Eintragung ins Partnerschaftsregister, Gesellschaftsvertrag erforderlich |
Aktiengesellschaft (AG) | Haftungsbeschränkung, gute Kapitalbeschaffung durch Aktienemission | Hoher Gründungsaufwand, Mindestkapital von 50.000 € | Große Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf | Notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister, strenge Publikations- und Prüfungspflichten |
Partnergesellschaft (PartG) | Geeignet für Freiberufler, gemeinsame Geschäftsführung, keine Mindestkapitalanforderung | Unbeschränkte Haftung der Partner | Für freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Ärzte, Anwälte) | Gesellschaftsvertrag erforderlich, Eintragung ins Partnerschaftsregister |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Einfache Gründung ohne Mindestkapital, hohe Flexibilität | Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter, keine eigene Rechtspersönlichkeit | Geeignet für kleinere Projekte und Zusammenschlüsse von Freiberuflern | Schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfohlen, keine Eintragung ins Handelsregister notwendig |
Kommanditgesellschaft (KG) | Kombination aus beschränkter und unbeschränkter Haftung, flexible Kapitalbeschaffung | Kompliziertere Struktur als die OHG | Geeignet für Unternehmen, die zusätzliches Kapital von externen Investoren benötigen | Mindestens ein Komplementär (haftet unbeschränkt) und ein Kommanditist (haftet beschränkt), Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Offene Handelsgeselschaft (OHG) | Keine Mindestkapitalanforderung, gemeinsame Geschäftsführung durch die Gesellschafter | Unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter | Häufig bei Familienunternehmen und kleinen bis mittelständischen Betrieben | Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister notwendig |
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) | Geringes Mindestkapital (ab 1 €), beschränkte Haftung | Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, geringere Akzeptanz als die GmbH | Geeignet für kleinere Unternehmen und Start-ups mit geringem Startkapital | Sonderform der GmbH, notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Beschränkte Haftung der Gesellschafter, hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr | Mindestkapital 25.000 €, umfangreiche Gründungsvoraussetzungen | Beliebt bei mittelständischen Unternehmen und Start-ups | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Einzelunternehmen | Einfache Gründung, kein Mindestkapital nötig, vollständige Kontrolle durch den Inhaber | Unbeschränkte persönliche Haftung, begrenzte Möglichkeiten zur Finanzierung | Häufig für kleine und mittlere Unternehmen geeignet | Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
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Anna Sophia Kaschel
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