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Notarin

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Annika Seebach berät und betreut Sie als Notarin hinsichtlich sämtlicher notariellen Tätigkeit.

Die Notarin und ihr Team erstellen für Sie Verträge und Urkunden, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Eine Beurkundung oder Beglaubigung kann auf den nachfolgenden Gebieten sinnvoll sein, oder ist aufgrund eines Formbedürfnisses sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Immobilienrecht

  • Grundstückskaufverträge

  • Wohnungskaufverträge

  • Bauträgerverträge

  • Teilungserklärungen

  • Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge)

  • Wohnungseigentum

  • Grundschulden und Hypotheken

  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)

  • Vorkaufsrechte

  • Erbbaurechtsverträge

Erbrecht

  • Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

  • Erbverträge

  • Erbschein/ Erbausschlagung

  • Pflichtteilsverzichtsverträge

  • Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente

  • Erbauseinandersetzungen

  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

  • Generalvollmachten

  • Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

sonstige notarielle Tätigkeit

  • Unterschriftsbeglaubigungen

  • Verwalterbestellungen

  • Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen

  • Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten (z.B. Zeugnissen)

  • Erstellen von Vertragsentwürfen

Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensgründungen 

  • Handesregisteranmeldungen

  • Gesellschafterverträge (Satzungen), Unternehmensverträge

  • Unternehmensumwandlung

  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen

  • Geschäftsanteilskaufverträgen

  • Kapitalerhöhungen

  • Liquidation von Gesellschaften

Familienrecht

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Adoptionen

  • Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern

Notarkosten

Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Die Notarin ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Sie darf weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Somit sind die entstehenden Notargebühren bei jeder Notarin, jedem Notar gleich.

Zwecks Vorbereitung einer notariellen Tätigkeit oder eines Vertragsentwurfs können Sie unsere Formulare ausfüllen und uns zukommen lassen

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder eine notarielle Tätigkeit wünschen.
Unser notarielles Team steht Ihnen zur Verfügung.

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Annika Seebach

Notarin

seebach@seebach-frey.de

0561/766 40 50

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Kristina Bruch

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

bruch@seebach-frey.de

0561/766 40 50

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Melanie Cöster

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

coester@seebach-frey.de

0561/766 40 50

not. Team
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