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Ihr notarielles Anliegen

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Aufgabe des Notars

Rolle des Notars im Immobilienrecht

Rolle des Notars im Gesellschaftsrecht

Rolle des Notars im Erbrecht

Rolle des Notars im Familienrecht

Beglaubigung beim Notar in Kassel

Was bedeutet Beglaubigung?

Warum ist die Beglaubigung wichtig?

Was ist eine Apostille?

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Allgemeine notarielle Fragen

Was kostet ein Notar in Deutschland?

Die Kosten für einen Notar in Deutschland hängen von der Art und dem Wert des Geschäfts oder Vertrags ab, das bzw. den der Notar beurkunden soll. Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz enthält eine Gebührenordnung, welche die genauen Gebühren für bestimmte Dienstleistungen des Notars bestimmt. mehr...

Notar in Kassel: Ihr Experte für Notardienstleistungen

 

Das deutsche Recht kennt zahlreiche Formvorschriften, nach welchen eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig ist. 

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen notariellen Dienstleistungen auf allen Rechtsgebieten.

Gerne können Sie vorab zwecks Vorbereitung einer Beurkundung unsere Formulare ausfüllen und an uns übersenden oder mit unserem notariellen Team in Kontakt treten.

 

Wir beraten und begleiten Sie vom Entwurf des Vertrages bis zur Beurkundung auf folgenden Gebieten:

 

 

Was ist ein Notar?

Ein Notar ist eine Person, die darauf spezialisiert ist, Rechtsgeschäfte zu beglaubigen und zu beurkunden. Ein Notar sorgt dafür, dass alle Verträge und Dokumente rechtlich gültig und verbindlich sind.

 

Die Vorteile eines lokalen Notars in Kassel

Es ist von großem Vorteil, einen Notar in Ihrer Nähe zu haben. Lokale Notare, wie wir hier in Kassel, sind tief in der Gemeinschaft verwurzelt und haben ein ausgeprägtes Verständnis für lokale Gesetze und Verordnungen. Unabhängig davon, ob es sich um Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familienrecht handelt, können lokale Notare aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen im lokalen Kontext wertvolle Dienstleistungen anbieten. So tragen wir hier in Kassel dazu bei, Ihre rechtlichen Anliegen effizient und effektiv zu behandeln.

 

Rolle des Notars im Immobilienrecht

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, dass alle Verträge und Dokumente rechtlich korrekt sind.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, spielt der Notar eine zentrale Rolle im Immobilienrecht. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Rechtssicherheit: Beim Hauskauf oder Verkauf geht es oft um große Summen Geld und rechtlich komplexe Verträge. Der Notar hilft dabei, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, indem er sicherstellt, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass alle Parteien die Bedingungen des Vertrags vollständig verstehen.

  2. Formzwang: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, müssen Verträge über Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Der Notar bestätigt also die Echtheit der Unterschriften und des Dokuments selbst.

  3. Neutralität: Der Notar ist eine unparteiische Instanz, die sicherstellt, dass die Rechte und Interessen aller Parteien gewahrt werden. Er berät beide Seiten und klärt über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags auf.

  4. Durchführung des Vertrags: Nach der Unterzeichnung des Vertrags kümmert sich der Notar um den sog. Vollzug des Vertrags. Dazu gehört zum Beispiel der Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsel im Grundbuch oder das Einholen von Genehmigungen.

  5. Aufbewahrung von Unterlagen: Der Notar bewahrt die Originalverträge und andere wichtige Dokumente auf. Das stellt sicher, dass diese Dokumente nicht verloren gehen und dass sie bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Durch diese Funktionen hilft der Notar, Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Immobiliengeschäfte reibungslos und nach den gesetzlichen Vorschriften ablaufen.

Ein Notar in Kassel kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

Rolle des Notars im Gesellschaftsrecht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine Geschäftspartnerschaft eingehen, kann ein Notar Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Dokumente zu erstellen und zu beglaubigen.

 

Rolle des Notars im Erbrecht

Ein Notar kann Ihnen dabei helfen, ein Testament zu erstellen oder zu ändern, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen verteilt wird.

 

Rolle des Notars im Familienrecht

In Fragen des Familienrechts, wie z. B. Eheverträge oder Scheidungsvereinbarungen, kann ein Notar Ihnen dabei helfen, rechtlich bindende Vereinbarungen zu treffen.

 

Warum Sie einen Notar in Kassel benötigen

Sicherheit und Rechtskraft Ihrer Dokumente

Ein Notar sorgt dafür, dass Ihre Dokumente rechtsgültig und verbindlich sind. Durch die Beglaubigung eines Notars können Sie sicher sein, dass Ihre Verträge und Vereinbarungen rechtlich durchsetzbar sind.

Kompetente Beratung und Unterstützung

Ein Notar kann Sie in komplexen rechtlichen Fragen beraten und Ihnen bei der Erstellung von Verträgen und Dokumenten helfen.

 

 

Was sind Beglaubigungen?

Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, einer Unterschrift oder eines Siegels durch eine dafür befugte Person oder Behörde, u.a. durch einen Notar. In vielen rechtlichen Kontexten wird eine Beglaubigung benötigt, um zu bestätigen, dass Dokumente und deren Inhalte authentisch und gültig sind.

Es gibt verschiedene Arten von Beglaubigungen:

  1. Beglaubigte Kopien: Hier bestätigt der Notar, dass die Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Sie kann beispielsweise für Abschriften von Urkunden, Zeugnissen oder anderen wichtigen Dokumenten erforderlich sein.

  2. Beglaubigte Unterschriften: Hier wird bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument von der Person stammt, die sie angeblich geleistet hat. Diese Art der Beglaubigung ist oft bei rechtlich bindenden Dokumenten wie Verwalterzustimmungen, Erlaubnis der Ausreise des Kindes.

  3. Apostille/Legalisation: Bei internationalen Angelegenheiten können Dokumente eine spezielle Form der Beglaubigung erfordern, die als Apostille oder Legalisation bekannt ist. Diese bestätigt die Echtheit des Dokuments für die Verwendung in einem anderen Land (s. unten).

Die Anforderungen für Beglaubigungen variieren je nach Land und Art des Dokuments. In der Regel sind bestimmte Personen oder Stellen wie Notare, Gerichte oder Behörden berechtigt, Beglaubigungen vorzunehmen.

Warum ist die Beglaubigung wichtig?

Die Beglaubigung gibt Ihnen die Sicherheit, dass ein Dokument oder eine Unterschrift echt und rechtlich bindend ist.

Eine Beglaubigung bestätigt somit die Authentizität eines Dokuments, einer Unterschrift oder eines Siegels. Dies ist insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung, wo es oft notwendig ist, sicherzustellen, dass Dokumente und Unterschriften echt sind. 

So dienen Beglaubigungen der/dem:

  1. Rechtssicherheit: Beglaubigungen bieten Rechtssicherheit, indem sie gewährleisten, dass Dokumente authentisch sind und dass sie rechtmäßig ausgestellt und unterzeichnet wurden. Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten entscheidend sein.

  2. Internationaler Gebrauch: Beglaubigungen können auch erforderlich sein, wenn Dokumente international verwendet werden. Dies ist besonders bei Apostillen der Fall, die die Echtheit eines Dokuments für die Verwendung in einem anderen Land bestätigen.

  3. Vertrauen: Beglaubigungen erzeugen Vertrauen, indem sie sicherstellen, dass ein Dokument nicht gefälscht oder verändert wurde. Sie können auch dazu beitragen, Identitätsdiebstahl und Betrug zu verhindern.

  4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: In vielen Fällen kann die Beglaubigung von Dokumenten gesetzlich vorgeschrieben sein. Zum Beispiel könnten bestimmte Dokumente, wie Testamente oder Immobilientransaktionen, eine notarielle Beglaubigung erfordern.

Insgesamt erhöhen Beglaubigungen also die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit in rechtlichen und offiziellen Angelegenheiten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems und der Dokumentenverwaltung.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist ein internationales Zertifikat, das zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde dient. Sie wurde 1961 durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation eingeführt und ist in den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkannt.

Wenn eine öffentliche Urkunde (z.B. ein Diplom, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde usw.) in einem anderen Land als dem Land, in dem sie ausgestellt wurde, vorgelegt werden muss, kann es notwendig sein, ihre Authentizität zu bestätigen. In vielen Fällen geschieht dies durch die Ausstellung einer Apostille.

Die Apostille selbst ist ein Stempel oder eine Aufschrift auf dem Dokument, die bestätigt, dass die Signatur oder der Siegelstempel auf dem Dokument echt ist. Sie wird normalerweise von einer Behörde im Land ausgestellt, in dem die Urkunde ursprünglich ausgestellt wurde. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Apostille die Authentizität der Unterschrift und des Siegels bestätigt, nicht den Inhalt des Dokuments.

Gerne leiten wir im Anschluss an die Beglaubigung Ihr Dokument zur Ausstellung einer Apostille an die jeweilige Behörde weiter.

 

Warum wir?

Unsere Notarin und ihr Team in Kassel sind hochqualifiziert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in allen Bereichen des Notariats. Wir sind verpflichtet, Ihnen einen hervorragenden Service zu bieten und Ihre rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Was kostet ein Notar?

Die Kosten für einen Notar in Deutschland hängen von der Art und dem Wert des Geschäfts oder Vertrags ab, das bzw. den der Notar beurkunden soll. Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz enthält eine Gebührenordnung, welche die genauen Gebühren für bestimmte Dienstleistungen des Notars bestimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass neben den reinen Notargebühren auch weitere Kosten, wie zum Beispiel für Auslagen, Grundbuchauszüge oder die tatsächliche Eintragung in öffentliche Register, anfallen können.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir berechnen Ihnen die Kosten für die gewünschte Beurkundung.

Wer zahlt den Notar?

In Deutschland ist es üblich, dass die Parteien frei vereinbaren, wer die Notarkosten trägt. Generell ist jedoch zunächst derjenige, welcher den Notar beauftragt, Kostenschuldner. 

Es gibt allerdings darüber hinaus einige gängige Praktiken je nach Art des Geschäfts:

  1. Immobilienkauf: Bei Immobiliengeschäften ist es häufig so, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt. Dies beinhaltet die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung im Grundbuch. Manchmal vereinbaren Käufer und Verkäufer auch, die Kosten zu teilen.

  2. Grundschuldbestellung: Wenn es um die Bestellung einer Grundschuld geht (z.B. zur Sicherung eines Kredits), trägt in der Regel der Kreditnehmer bzw. der Eigentümer, der die Grundschuld bestellt, die Kosten.

  3. Testament oder Erbvertrag: Derjenige, der das Testament oder den Erbvertrag erstellen lässt, trägt die Kosten.

  4. Ehevertrag: Bei Eheverträgen ist es üblich, dass beide Parteien die Kosten teilen, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes.

  5. Handelsregisteranmeldung: Bei der Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister trägt in der Regel das Unternehmen bzw. die Gründer die Kosten.

  6. Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellen lässt, trägt die Kosten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die obigen Punkte lediglich gängige Praktiken darstellen. Die tatsächliche Kostenverteilung kann und sollte im Einzelfall individuell vereinbart werden. Wenn Sie unsicher sind, wie in Ihrem spezifischen Fall die Kosten verteilt werden sollten, kann eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt hilfreich sein.

mehr FAQs zum Thema "Notar".

Kontakt

E. notar@seebach-frey.de

T.  0561/ 766 40 50

F. 0561/766 40 555

was ist ein Notar?
Beglaubigungen
Kosten Notar
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Immobilienrecht

Hauskauf mit Notar

Die Übertragung von Immobilien, wie z.B. Häusern oder Wohnungen, ist ein wichtiger Prozess, der rechtliche Aspekte berücksichtigen muss. Eine rechtssichere Übertragung kann durch einen Notar garantiert werden, der die rechtlichen Formalien überwacht und die Übertragung im Grundbuch einträgt. Unsere Notarin und ihr erfahrenes Team in Kassel stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Übertragung von Immobilien und Grundstücken.

 

Kaufvertrag für Immobilien

Ein wichtiger Bestandteil bei der Übertragung von Immobilien ist die Gestaltung des Kaufvertrags. Hierbei müssen alle wichtigen Punkte schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, zum Beispiel:

  • Kaufpreis

  • Übergabedatum 

  • Übertragung im Grundbuch

 

Unser Notar in Kassel kann Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.


 

Ihr Notar für Immobilien in Kassel

Ein erfahrener Notar in Kassel kann Sie bei allen Fragen rund um die Übertragung von Immobilien unterstützen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuellen Interessen und berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei speziellen Fragen, wie z.B. Schenkungen oder Erbangelegenheiten, kann ein Notar in Kassel für Sie tätig werden und Ihre Interessen vertreten.

 

Nutzen Sie die Expertise unserer Notarin in Kassel, um Ihre Übertragung von Immobilien rechtssicher abzuwickeln.

Kontaktieren Sie unser notarielles Team bei Fragen gerne jederzeit.

  • Grundstückskaufverträge

  • Wohnungskaufverträge

  • Bauträgerverträge

  • Teilungserklärungen

  • Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge)

  • Wohnungseigentum

  • Grundschulden und Hypotheken

  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)

  • Vorkaufsrechte

  • Erbbaurechtsverträge

Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht

Firmengründung und Notar

Notare spielen eine wichtige Rolle im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei der Gründung von Unternehmen und bei Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur. Als neutrale und unabhängige Vertreter sind Notare dafür qualifiziert, eine Vielzahl von Rechtsdienstleistungen im Gesellschaftsrecht anzubieten, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Unternehmen.

Gesellschaftsform

Als Kaufmann oder Geschäftsmann können Sie verschiedene Rechtsformen für die Gründung Ihres Unternehmens wählen, wie zum Beispiel die Gründung einer GmbH, UG, AG, KG oder OHG oder einer GbR. Dabei sollten Sie auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen, wie zum Beispiel das Wettbewerbsrecht oder Rahmenverträge mit Kunden und Lieferanten.

Eine GmbH Gründung bietet beispielsweise den Vorteil einer beschränkten Haftung für die Gesellschafter und ist daher eine beliebte Wahl für Unternehmen. Allerdings müssen bei der GmbH Gründung auch bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden, wie zum Beispiel die notwendigen Kapital- und Satzungsanforderungen.

Bei der Gründung einer GbR müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem unter anderem die Gewinnverteilung und Haftungsfragen geregelt sind. Auch hier sollten Sie einen Rahmenvertrag mit Kunden und Lieferanten aufsetzen, um rechtliche Fragen im Handelsgeschäft zu klären.

Bei einer OHG Gründung oder einer KG Gründung haften die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens persönlich und unbeschränkt. Es ist daher wichtig, diese Risiken zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine andere Rechtsform zu wählen.

Auflösung eines Unternehmens 

Auch bei der Auflösung von Unternehmen sollten Sie die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Eine GmbH Auflösung erfordert beispielsweise die Einhaltung von bestimmten Vorgaben und Fristen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

Wenn Sie einen Verein gründen oder auflösen möchten, müssen Sie die entsprechenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und unter anderem die Satzung und die Vereinsregisteranmeldung sorgfältig vorbereiten.

Handelsregister & Co.

Notare prüfen sorgfältig alle relevanten rechtlichen Aspekte und stellen sicher, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Gründung oder Umstrukturierung des Unternehmens zu ermöglichen. Sie können auch bei der Erstellung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen helfen und sicherstellen, dass diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Darüber hinaus unterstützen Notare auch bei der Registrierung von Unternehmen im Handelsregister. Sie überwachen den gesamten Prozess der Anmeldung und stellen sicher, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Notare fungieren auch als Vertreter des Unternehmens bei der Handelsregisterbehörde und stellen sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen wird.

In der Gesellschaftsstruktur können Notare auch bei Umstrukturierungen oder Veränderungen helfen, indem sie beispielsweise bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag behilflich sind und zum Handelsregister anmelden. Sie können auch bei der Abwicklung von Unternehmensveräußerungen und -übertragungen sowie bei der Auflösung von Unternehmen behilflich sein.

Ihr Notar für Gesellschaftsrecht in Kassel

Unser Notar in Kassel ist Ihr Partner bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen. Wir gewährleisten eine hohe rechtliche Sicherheit und unterstützen bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, um eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu ermöglichen.

  • Unternehmensgründungen 

  • Handesregisteranmeldungen

  • Gesellschafterverträge (Satzungen), Unternehmensverträge

  • Unternehmensumwandlung

  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen

  • Geschäftsanteilskaufverträgen

  • Kapitalerhöhungen

  • Liquidation von Gesellschaften

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Gesellschaftsrecht
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Erbrecht

Nachlass und Notar

Notare prüfen sorgfältig alle rechtlichen Aspekte und stellen sicher, dass ein Testament oder ein Erbvertrag den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Im Erbfall unterstützen Notare auch bei der Nachlassabwicklung. Sie sind beispielsweise befugt, einen Antrag auf Erlass eines Erbscheins zu begleiten, die zur Klärung der Erbfolge notwendig sind. 

notarielles Testament

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Es ist eine Möglichkeit für Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig eine Lösung für die Vermögensnachfolge nach dem Tod des zweiten Ehegatten zu finden.

Als Notar beraten wir Sie gerne bei der Erstellung eines Berliner Testaments oder eines anderen Testaments. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments und geben Ihnen wichtige Hinweise zur Testierfähigkeit.

Ein Vermächtnis ist eine Anweisung im Testament, bei der eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Betrag einem bestimmten Erben oder Dritten zugewendet wird. Ein Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das noch vor der Erbauseinandersetzung erfüllt werden muss. Wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um Vermächtnisse und Vorausvermächtnisse.

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den steuerlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Als Notar für Erbrecht stellen wir Ihnen auch eine Testamentsvorlage zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Testaments. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und helfen Ihnen dabei, Ihre individuellen Wünsche in Ihrem Testament zu verankern. Dabei achten wir darauf, dass das Testament den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Testierfähigkeit gegeben ist.

Als Notar stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Vermögensnachfolge.

Erbfolge

Im Rahmen der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages erörtern mit Ihnen die Erbfolge. Die  Erbreihenfolge ist gesetzlich geregelt und gibt an, wer als Erbe in welcher Reihenfolge berufen wird, wenn kein Testament vorliegt. Unser Notar in Kassel berät Sie gerne zu den Regeln der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge und hilft Ihnen dabei, die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden.

Erbauseinandersetzung in notarieller Form

Eine Erbauseinandersetzung kann erforderlich werden, wenn der Nachlass an mehrere Erben fällt und diese sich nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen können. Dabei müssen oft schwierige Fragen geklärt werden, wie beispielsweise die Verteilung von Vermögenswerten, wie beispielsweise einer Immobilie, oder die Entschädigung für enterbte Erben.

Eine Erbauseinandersetzung von Immobilien in einer Erbengemeinschaft kann besonders komplex sein, da es oft um wertvolle und emotionale Vermögenswerte geht. Unser Notar für Erbrecht kann Ihnen bei der Regelung von Immobilienangelegenheiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung helfen. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des jeweiligen Falls und sorgen für eine gerechte Verteilung der Vermögenswerten. Unser Team hilft Ihnen bei der Klärung von Fragen zur Grunderwerbsteuer und den steuerlichen Folgen der Erbauseinandersetzung.

Die Notarkosten bei einer Erbauseinandersetzung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Tätigkeit und dem Wert des Nachlasses. Wir beraten Sie dabei umfassend und transparent zu den anfallenden Kosten.

UnserNotar steht Ihnen dabei gerne zur Seite und sorgen für eine reibungslose Abwicklung der Erbauseinandersetzung.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch von nahen Verwandten auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie durch das Testament oder den Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Erbe ohne das Testament oder den Erbvertrag erhalten hätte.

Unser Notar in Kassel berät Sie gerne zu Fragen rund um den Pflichtteil und hilft Ihnen dabei, eine angemessene Lösung zu finden. Eine solche kann sich bspw. in einem Pflichtteilsverzichtsvertrag wieder finden.

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem potenziellen Erben, in der dieser auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet. Ein solcher Vertrag kann sinnvoll sein, um die Vermögensnachfolge frühzeitig und einvernehmlich zu regeln. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und helfen Ihnen bei der Gestaltung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags.

Ihr Notar für Erbrecht in Kassel

Insgesamt ist es wichtig, bei der Regelung der Vermögensnachfolge die rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme und Risiken zu vermeiden. Als Notar stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Vermögensnachfolge.

  • Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

  • Erbverträge

  • Erbschein/ Erbausschlagung

  • Pflichtteilsverzichtsverträge

  • Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente

  • Erbauseinandersetzungen

  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

  • Generalvollmachten

  • Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Erbrecht

Familienrecht

notarieller Vertrag im Familienrecht

Im Bereich des notariellen Familienrechts ist insbesondere die im Vorfeld zur Beurkundung stattfindende Beratung von Bedeutung. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen einer guten Vorbereitung, da sie auf die jeweiligen Bedürfnisse und Lebensverhältnisse der Beteiligten anzupassen sind.

Kontaktieren Sie unseren Notar und ihr erfahrenes Team. Wir sind Ihnen gerne behilflich und vereinbaren mit Ihnen einen ersten Termin zur Besprechung- online oder vor Ort in unserer Kanzlei in Kassel. 

 

Ehevertrag und Notar

Eheverträge werden aus verschiedenen Beweggründen und in unterschiedlichen Lebenssituationen geschlossen. Ohne einen entsprechenden Vertrag befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand ist jedoch nicht für jedes Ehepaar und ihr Zusammenleben sinnvoll. So bietet es sich in sog. "Unternehmer-Ehen" z.B. oftmals an, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, welche bei der Berechnung eines Zugewinns gesellschaftliche Beteiligungen unberücksichtigt lässt. Auch kann der Güterstand der Gütertrennung in manchen Lebenskonstellationen vorteilhaft sein. Unser Notar in Kassel erörtert mit Ihnen, welcher Güterstand für Sie den passenden darstellt.

Ein Ehevertrag unterliegt grds. der Vertragsfreiheit, jedoch hat eine sog. "Inhaltskontrolle" des Ehevertrages zu erfolgen. Insbesondere können folgende Aspekte in einem Ehevertrag berücksichtigt werden:

  • Güterstand

  • nachehelicher Unterhalt

  • Versorgungsunterhalt

  • Betreuungsunterhalt

 

Unser Notar in Kassel kann Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird von Eheleuten im Hinblick auf die beabsichtigte Ehescheidung geschlossen. Sie ist ein Instrument, um im Rahmen einer Trennung einvernehmlich einzelne Themen zu regeln. So können u.a. folgende Punkte umfasst werden:

  • elterliche Sorge

  • Umgang und Unterhalt gemeinschaftlicher Kinder

  • Unterhaltspflicht unter Ehegatten

  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung/ Grundstücken/ Haushaltsgegenstände

  • Güterstand

  • Verbindlichkeiten

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

 

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann somit durch die einvernehmliche Einigung hohe Anwaltskosten verhindern.

Ihr Notar für Familienrecht in Kassel

Unser Notar in Kassel kann Sie bei allen Fragen rund Eheverträgen, Adoptionen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und weiteren familienrechtlichen Themen unterstützen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuellen Interessen und berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei speziellen Fragen, wie z.B. Minderjährenadoption, Kindesunterhalt und Sorgerecht stehen wir Ihnen beiseite.

Eheringe
Familienrecht
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generelle notarielle Tätigkeit

sonstig not. Tätigkeiten

Gibt es spezialisierte Notare? Nein. Jeder in der Bundesrepublik Deutschland bestellte Notar hat Sie grundsätzlich auf jedem notariellen Gebiet zu beraten und Ihr Anliegen zu beurkunden. Sog. Anwaltsnotare führen jedoch ggf. Fachanwaltstitel und verfügen somit auf einem Rechtsgebiet über eine überdurchschnittliche Kenntnis. Auch mag es Notare geben, welche überwiegend auf Immobilienverträge oder gesellschaftsrechtliche Verträge beurkunden. Eine offizielle notarielle Spezialisierung gibt es jedoch nicht.

Wer sucht den Notar aus? Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig. Der Notar wird mit dem Ersuchen der Beteiligten beauftragt. Wird beispielsweise die Erstellung eines Grundstückskaufvertrages begehrt und der Notar erstellt einen Entwurf, die Beurkundung bleibt jedoch mangels fortwährenden Wunsches der Beteiligten aus, sind für die bisherige Tätigkeit des Notars Kosten entstanden, welche derjenigen zu tragen hat, welcher ihn beauftragt hat.

Was kostet eine notarielle Tätigkeit? Die sog. Beurkundungsgebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die jeweilige Gebühr orientiert sich an dem Begehren der Beteiligten. So löst ein gemeinschaftliches Testament z.B. eine 2,0 Gebühr aus, während für ein Einzeltestament eine 1,0 Gebühr anfällt. Für die Bemessung des Geschäftswertes ist (seit 01.08.2013) gem. § 97 Abs. 1 GNotKG der unter Beachtung des § 46 Abs. 2 und 3 GNotKG zu ermittelnde Wert des übertragenen Wirtschaftsguts maßgebend, wobei der Notar eigene Ermittlungen anstellen kann. Zudem können u.a. Vollzugs- und Betreuungsgebühren anfallen. Fakt ist, dass ein Notar keine Kostenermäßigungen geben darf. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung löst daher bei jedem Notar dieselben Kosten aus.

Wann benötigt man einen Dolmetscher bei einer notariellen Beurkundung? Ein Dolmetscher wird benötigt, wenn eine oder mehrere Parteien, die an der Beurkundung beteiligt sind, die Sprache, in der das Dokument verfasst ist, nicht ausreichend verstehen. Der Dolmetscher gewährleistet die korrekte Übersetzung und Kommunikation zwischen den Parteien und dem Notar.

Kontakt

Unser Team im notariellen Bereich

Annika Seebach - Notarin in Kassel

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Kristina Bruch

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Melanie Cöster

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T.   0561/ 766 40 50
F.   0561/ 766 50 555
M. 0179/ 75 06 105

 

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