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Ihr Notar für Teilungserklärung in Kassel

Was ist die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse eines Gebäudes klar regelt. Sie definiert, wer Eigentümer welcher spezifischen Einheit im Gebäude ist. Es spielt im Bereich des Immobilienrechts eine zentrale Rolle.

Miteigentum und Sondereigentum

Die Teilungserklärung ermöglicht die Aufteilung eines Grundstücks in Miteigentumsanteile, die jeweils mit Sondereigentum an bestimmten Teilen eines Gebäudes verbunden sind. Typischerweise wird dieses Verfahren genutzt, um Wohnungen oder gewerbliche Einheiten innerhalb eines Gebäudes individuell zuordnen zu können. 

Was sind Miteigentumsanteile?

Miteigentumsanteile beziehen sich auf das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer. Dieses Eigentum umfasst Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht einzelnen Eigentümern zugeordnet sind, zum Beispiel

 

  • Treppenhäuser

  • Aufzug

  • Dach

  • Außenfassade

 

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anteil an diesen gemeinsamen Bereichen, der meist in Bruchteilen oder Tausendstel-Anteilen angegeben wird.

Was ist Sondereigentum?

Das Sondereigentum umfasst Teile der Immobilie, die ausschließlich dem Eigentümer gehören und von ihm genutzt werden können. Dazu zählen:

 

  • Die eigene Wohnung

  • Die eigene gewerbliche Einheit (z.B. Ladenlokal)

  • Innenausstattung der Wohnung wie Fußbodenbeläge, nichttragende Innenwände, und eingebaute Möbel

  • Zusätzliche Räume wie Kellerabteile oder Dachböden gehören, sofern diese in der Teilungserklärung ausdrücklich zugewiesen werden

Nutzungsrechte und -beschränkungen

In der Teilungserklärung können auch spezifische Nutzungsrechte oder -beschränkungen für bestimmte Bereiche festgelegt werden. Beispiele hierfür sind:

 

  • Das exklusive Nutzungsrecht für einen bestimmten Parkplatz

  • Sondernutzungsrechte für Gartenflächen oder Terrassen

  • Beschränkungen hinsichtlich der Tierhaltung oder der gewerblichen Nutzung von Einheiten

 

Diese Sondernutzungsrechte sind oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung und den Wert einer Immobilieneinheit.

Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Kosten

Die Teilungserklärung legt oft auch fest, wer für die Instandhaltung bestimmter Eigentumsteile verantwortlich ist und wie die Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen und -dienste auf die Eigentümer umgelegt werden.

 

Diese Aufteilung sorgt für eine klare Struktur und hilft den Eigentümern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Es ist wichtig, dass Sie als zukünftiger Eigentümer oder auch als aktueller Eigentümer Ihre Teilungserklärung genau kennen, um zu wissen, für welche Teile des Gebäudes Sie verantwortlich sind und welche Rechte Sie genau haben.

Notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch

Die Gültigkeit der Teilungserklärung wird durch ihre notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch sichergestellt. Diese Schritte sind notwendig, um die Teilungserklärung rechtsverbindlich zu machen und sicherzustellen, dass sie für alle gegenwärtigen und zukünftigen Eigentümer verbindlich ist.

Änderungen der Teilungserklärung

Eine Änderung der Teilungserklärung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer. Diese Regelung soll die Rechte der Eigentümer schützen und gewährleisten, dass keine Änderungen gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden können.

Ihr Notar für Teilungserklärung in Kassel

Bei Fragen rund um Teilungserklärungen sind Sie bei Seebach Frey & Partner in Kassel bestens aufgehoben. Unsere Notare bieten Ihnen kompetente Beratung und unterstützen Sie professionell bei der Erstellung, Beurkundung und allen rechtlichen Aspekten Ihrer Teilungserklärung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Miteigentum und Sondereigentum
Was ist die Teilungserklärung?
Was sind Miteigentumsanteile?
Was ist Sondereigentum?
Nutzungsrechte und -beschränkungen
Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Kosten
Notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch
Änderungen der Teilungserklärung
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