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Scheidungsfolgenvereinbarung
Inhalt
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es Ehepartnern, die Konsequenzen einer Scheidung oder Trennung einvernehmlich und außergerichtlich zu regeln. Diese Vereinbarung wird typischerweise notariell beurkundet, um ihre Rechtsgültigkeit zu gewährleisten und die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Im Folgenden werden die zentralen Aspekte einer Scheidungsfolgenvereinbarung detailliert erläutert.
Grundlagen und Bedeutung der Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen den Ehegatten im Falle einer Scheidung klar und verbindlich zu regeln. Dadurch können langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann unter anderem Regeln zu folgenden Aspekten beinhalten:
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Unterhalt / Betreuungsunterhalt
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Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
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Altersvorsorge / Versorgungsausgleich
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Aufteilung des Vermögens
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Schulden
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Zuweisung der Ehewohnung
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Erbrechtliche Regelungen
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Umgang mit Geschäftsbeteiligungen / Investitionen
Regelung des nachehelichen Unterhalts
Der nacheheliche Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die einem der Ehepartner nach der Scheidung zusteht, um eine faire und angemessene Versorgung zu gewährleisten. Dieser Unterhalt berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Dauer der Ehe, den Lebensstandard während der Ehe sowie das Einkommen und die Vermögensverhältnisse beider Partner. Die Unterhaltszahlungen können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein, abhängig von den individuellen Umständen, zum Beispiel dem Alter der Empfangenden, ihrer Gesundheit, ihrer Qualifikation und der Möglichkeit, sich selbst zu versorgen.
Dies schließt auch den sogenannten Trennungsunterhalt (Unterhalt während der Trennungsphase bis zur offiziellen Scheidung) sowie den Betreuungsunterhalt ein, der für die Dauer der Betreuung gemeinsamer Kinder gezahlt wird. Außerdem gibt es den Aufstockungsunterhalt, der einem Ehepartner zusteht, falls dessen Einkommen nach der Trennung nicht zur Deckung seines Lebensbedarfs ausreicht.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der in der Scheidungsfolgenvereinbarung behandelt wird. Hierbei geht es um die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Die Ehepartner können vereinbaren, wie ihre Rentenanwartschaften und andere Versorgungsrechte aufgeteilt oder ausgeglichen werden sollen, um eine faire Vorsorge für das Alter sicherzustellen.
Ohne Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erfasst und dann zwischen den Partnern so aufgeteilt, dass beide nach der Scheidung möglichst gleichwertige Versorgungsansprüche haben. Zu den Rentenanwartschaften gehören gesetzliche, betriebliche und private Rentenversicherungen.
Sorge- und Umgangsrecht
Das Sorgerecht und Umgangsrecht regelt die Verantwortlichkeiten und den Zugang zu gemeinsamen Kindern nach der Scheidung. Im Fokus steht dabei immer das Wohl des Kindes.
Das Sorgerecht kann entweder gemeinsam ausgeübt oder einem Elternteil allein zugesprochen werden, abhängig von der Situation und der bestehenden Eltern-Kind-Beziehung. Das Umgangsrecht ermöglicht es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, regelmäßigen Kontakt zu den Kindern zu halten. Vereinbarungen hierzu sollten flexible Lösungen bieten, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren, wie regelmäßige Besuche, Ferienzeiten und besondere Anlässe.
Diese Regelungen müssen stets das übergeordnete Kindeswohl berücksichtigen und können bei Bedarf von einem Gericht überprüft werden.
Aufteilung des Vermögens und der Ehewohnung
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Die Partner können festlegen, wie Immobilien, Konten, Wertpapiere und andere Vermögenswerte aufgeteilt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Regelung zur Ehewohnung und anderen Grundstücken, um zu klären, wer im Besitz bleibt oder wie der Verkaufserlös verteilt wird.
Ohne Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung gilt hier das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Bedeutet: Alle in der Ehe gesammelten Vermögenswerte werden zusammengelegt und anschließend 50:50 (nach Geldwert) unter den beteiligten Personen aufgeteilt.
Die Rolle des Notars bei Scheidungsfolgenvereinbarungen
Die Erstellung und Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfordert die Unterstützung durch einen erfahrenen Notar. Der Notar stellt sicher, dass die Vereinbarung alle rechtlichen Kriterien erfüllt und dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Er berät die Ehepartner umfassend und unparteiisch, führt die notwendige Inhaltskontrolle durch und sorgt dafür, dass die Vereinbarung nicht zu einer unzulässigen Benachteiligung eines Partners führt.
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