top of page
Erbrecht

Ihr Notar für EHEVERTRÄGE in Kassel

Was ist ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag können Eheleute individuelle Vereinbarung über Vermögensverhältnisse und andere rechtliche Aspekte Ihrer Beziehung treffen. Dieses Dokument wird in der Regel vor oder nach der Eheschließung notariell beurkundet und erlaubt es den Partnern, von den gesetzlichen Vorgaben des Familienrechts abzuweichen. Die Rolle des Notars ist dabei essentiell, da eine umfassende Beratung und eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich sind.

 

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann sich für jeden lohnen.

 

Häufig sind finanzielle und unternehmerische Überlegungen ausschlaggebend für einen Ehevertrag, insbesondere wenn einer oder beide Ehepartner Unternehmer sind oder erhebliches Vermögen in die Ehe einbringen. In solchen Fällen kann ein maßgeschneiderter Güterstand vereinbart werden, der die Interessen beider Partner schützt, vor allem bei Scheidung.

Ein Ehevertrag kann aber auch dazu dienen, von Anfang an Klarheit zu schaffen und potenzielle Konflikte im Falle einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden. Dies kann ein großer Vorteil sein, wenn Sie Kinder haben.

Hier eine unvollständige Liste an Aspekten, die in einem Ehevertrag geregelt sein können. Manche dieser Regelungen greifen ausschließlich nach der Trennung oder Scheidung, manche Vereinbarungen können aber auch für die Zeit während der Ehe abgeschlossen werden.

  • Unterhalt / Betreuungsunterhalt

  • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

  • Altersvorsorge / Versorgungsausgleich

  • Zugewinn vs. Gütertrennung

  • Schulden

  • Zuweisung der Ehewohnung

  • Erbrechtliche Regelungen

  • Haushaltsführung / Berufstätigkeit

  • Umgang mit Geschäftsbeteiligungen / Investitionen

 

Gütertrennung und Ehevertrag

Es gibt keine Gütertrennung ohne einen Ehevertrag.

 

Aus rechtlicher Sicht befinden sich Eheleute ohne einen Ehevertrag im Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Zugewinne (Gehalt, Auto etc.) während der Ehe nicht automatisch zu gemeinschaftlichem Vermögen werden. Gemeinschaftliches Eigentum entsteht nur, wenn dies so vereinbart wird, zum Beispiel beim gemeinsamen Hauskauf.

 

Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt (Zugewinnausgleich). Obwohl dies für viele Ehepaare angemessen sein kann, gibt es Situationen, in denen alternative Regelungen vorteilhafter sind.

 

Der Ehevertrag erlaubt es den Ehepartnern, unterschiedliche Güterstände wie die komplette Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu wählen.

 

Die Gütertrennung verhindert jeglichen Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten. In bestimmten Konstellationen, etwa bei hohem individuellem Vermögen oder unternehmerischen Beteiligungen, kann dies sehr sinnvoll sein.

 

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann so gestaltet werden, dass sie bei der Berechnung eines Zugewinns gesellschaftliche Beteiligungen oder bestimmte Vermögenswerte unberücksichtigt lässt. Diese Flexibilität ist besonders für Unternehmer von Bedeutung.

 

Inhaltskontrolle eines Ehevertrags

Der Ehevertrag unterliegt der Inhaltskontrolle, was bedeutet, dass bestimmte Klauseln auf ihre Fairness und rechtliche Zulässigkeit überprüft werden können. Während Eheleute grundsätzlich frei sind, ihre Vereinbarungen zu treffen, dürfen diese nicht sittenwidrig sein oder einen Ehepartner unangemessen benachteiligen.

 

Insbesondere Klauseln, die den nachehelichen Unterhalt, Versorgungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt ausschließen oder stark einschränken, werden kritisch betrachtet und können im Einzelfall für unwirksam erklärt werden.

Planen Sie Ihren Ehevertrag

Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist eine sorgfältige Planung essentiell. Es ist ratsam, diesen Prozess frühzeitig zu beginnen und sich von einem erfahrenen Notar beraten zu lassen. Der Notar wird nicht nur den Vertrag entwerfen, sondern auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Interessen beider Ehepartner fair berücksichtigt werden.

Zusätzlich ist es wichtig, dass beide Parteien vollständig über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind. Eine umfassende Offenlegung der finanziellen Verhältnisse ist erforderlich, um spätere Anfechtungen des Vertrags zu vermeiden.

Bitte beachten Sie auch, dass es Notaren gesetzlich untersagt ist, Partei zu ergreifen. Unterschiedliche Vorstellungen über den Ehevertrag sollten im Vornherein von den Eheleuten bereits diskutiert worden sein. Andernfalls sollten unter Umständen Anwälte hinzugezogen werden.
 

Kann man nachträglich einen Ehevertrag machen?

Ein Ehevertrag kann auch nachträglich, also während der Ehe, geschlossen werden. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie zum Beispiel das Prinzip der Güterstandsschaukel nutzen wollen. Auch bei einer signifikanten Änderung der Vermögenswerte kann das nachträgliche Verfassen eines Ehevertrags (oder eine Änderung des bestehenden Vertrags) Vorteile mit sich bringen.

Ihr Notar für Eheverträge in Kassel

Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, ihre finanziellen und rechtlichen Beziehungen individuell zu gestalten und sich gegen zukünftige Unsicherheiten abzusichern. Die rechtliche Beratung durch einen Notar stellt dabei sicher, dass der Vertrag den individuellen Bedürfnissen entspricht und rechtlich abgesichert ist. Wir von Seebach Frey & Partner stehen Ihnen jederzeit mit allen Fragen rund um Eheverträge und Familienrecht zur Verfügung.

Gütertrennung und Ehevertrag
Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?
Inhaltskontrolle eines Ehevertrags
Planen Sie Ihren Ehevertrag
Kann man nachträglich einen Ehevertrag machen?

Mehr zum Thema Familienrecht:

Unser Team im notariellen Bereich

Annika Seebach - Notarin in Kassel

Annika Seebach

Notarin

Kristina Bruch_edited.png

Kristina Bruch

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Melanie Cöster.png

Melanie Cöster

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

SEEBACH FREY - Notariat_edited_edited.jp

Anja Weiß

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Juliane Gillich_edited.jpg

Juliane Gillich

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

SEEBACH FREY & PARTNER.jpg

Jennifer Gardvig

Auszubildende

(zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten)

Luisa Schaumann

Luisa Schaumann

cand. iur.

Christine Bartek

Christine Bartek

cand. iur.

Kontakt

E. notar@seebach-frey.de


T.   0561/ 766 40 50
F.   0561/ 766 50 555
M. 0179/ 75 06 105

 

bottom of page