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Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Zum 1. Januar 2023 ist die Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten.
Umfasst wird vor allem die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung.
Neu geregelt sind u.a. die Vertretung des Betreuers (§ 1823 BGB n.F.), der Ausschluss der Vertretungsmacht (§ 1824 BGB n.F.).
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