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Erbfolge

Die Erbfolge regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt. Es gibt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die durch Testament bestimmte Erbfolge. Während die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorliegt, ermöglicht ein Testament eine individuelle Vermögensverteilung.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, welche die Verteilung des Nachlasses regelt. Die gesetzlichen Erben sind hierbei nach der Erbreihenfolge festgelegt, beginnend mit den Kindern des Verstorbenen und endend bei entfernten Verwandten. Der Ehepartner ist bei der gesetzlichen Erbfolge auch berücksichtigt, erhält aber je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Anteile.

 

Gesetzliche Erbfolge mit Testament

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge gibt ein Testament die Möglichkeit, den Nachlass individuell zu verteilen. Hierbei können auch Personen bedacht werden, die bei der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf den Nachlass hätten. Die gesetzlichen Erben haben jedoch immer einen Pflichtteilanspruch, der nicht durch ein Testament entzogen werden kann.

 

Gesetzlicher Erbteil und Pflichtteil

Der gesetzliche Erbteil definiert, welcher Anteil des Nachlasses den einzelnen Erben zusteht. Der Pflichtteil sichert nahe Angehörige finanziell ab, falls sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann eingefordert werden.


Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Sie kann als Mittel der Nachlassplanung eingesetzt werden, um Steuervorteile zu nutzen oder um Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden. Dabei sind jedoch die Pflichtteilsansprüche zu beachten.

Besonderheiten der Erbfolge im Ehegattenerbrecht

Der Ehepartner ist gemäß BGB ebenfalls gesetzlicher Erbe. Die Höhe des Erbteils hängt vom Güterstand ab: In der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil, während bei Gütertrennung keine Erhöhung stattfindet.

 

Erbfolge und erbrechtliche Beratung

Eine erbrechtliche Beratung kann dabei helfen, die beste Lösung bei der Erbfolge zu finden. Ein Erbrechtler kann die Situation einschätzen und die optimale Vorgehensweise empfehlen, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Nachlass bestmöglich zu verteilen.

 

Fazit

Die Erbfolge ist ein fundamentales Konzept im Erbrecht, das bestimmt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt. Die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten der individuellen Gestaltung durch ein Testament sind entscheidend, um den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers und den Bedürfnissen der Erben zu regeln.
 

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Ehegattenerbrecht
Erbrechtliche Beratung

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Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER
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Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin
 

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