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Erbrecht
Inhalt
Der Tod - ein Thema, mit dem wir uns äußerst ungern auseinandersetzen. Je nach Region verfassen in Deutschland lediglich ca. 16 % der Bevölkerung ein Testament. Das altbewährte Sprichwort gilt: "Vorsorge ist besser als Nachsorge".
Ist ein Todesfall eingetreten, sehen sich die Angehörigen neben dem zu bewältigenden Verlust verschiedenen rechtlichen Themen ausgesetzt. Hier besteht oftmals schnellster Handlungsbedarf. Die Hinterbliebenen müssen in ihrer Trauer starre Fristen zur Ausschlagung oder Geltendmachung eines Pflichtteils beachten. Wir nehmen Ihnen die rechtlichen Angelegenheiten ab und finden gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis.
Vor dem Erbfall
Ein Testament ist kein juristisches Standardwerk, sondern eine Widerspiegelung Ihrer ganz persönlichen Wünsche und Interessen. Den meisten Menschen ist nicht bekannt, was sie im Rahmen eines Testaments alles verfügen können. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Wünsche und besprechen, welchen Personen Sie nach Ihrem Ableben etwas zukommen lassen, oder auch wen Sie entgegen der gesetzlichen Erbfolge nicht bedenken möchten.
Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Wichtig ist zunächst, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens ihres Testaments testierfähig sind. Eine solche Prüfung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Testierende blind oder in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist. Es gilt daher einzuordnen, wie stark beispielse eine Demenz bereits fortgeschritten oder wie stark man in seiner Sehfähigkeit eingeschränkt ist.
Unter Umständen kann eine Unterschrift bei Demenz oder das Testament eines Blinden gültig sein. In einem solchen Fall sollte jedoch ein notarielles Testament einem handschriftlichen Testament vorgezogen werden.
Nach dem Erbfall - Ungültiges Testament?
Sehr häufig vermuten gesetzliche Erben oder Angehörige, dass ein Testament ungültig ist, da die Unterschrift womöglich gefälscht oder der Erblasser zu einem solchen Testament gedrängt wurde.
Möglich ist in einem solchen Fall ein sog. graphologisches Gutachten. Im ersten Schritt sollte das Original des Testaments jedoch beim zuständigen Nachlassgericht eingesehen werden.
Enterbt
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Erbfolge. Wenn der Testierende hiervon abweicht, sind die gesetzlichen Erben enterbt. Grundsätzlich kann jeder frei entscheiden, ob er einen gesetzlichen Erben von seiner Nachfolge ausschließen möchte.
Sie werden in der Regel vom Nachlassgericht berichtet, wenn Sie enterbt worden sind. Sodann sollte mithilfe eines Rechtsanwalts geprüft werden, ob sie pflichtteilsberechtigt sind.
Pflichtteil
Ein Pflichtteilsberechtigter kann gegenüber den Erben des Erblassers seinen Pflichtteil geltend machen. Dies geschieht zunächst durch die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs.
Erbauseinandersetzung
Sie befinden sich nach dem Erbfall in einer Erbengemeinschaft? Dies stellt für viele eine möglichst ungünstigste Situation dar. Möglich ist in jedem Fall eine Erbauseinandersetzung, welche jedoch Zeit in Anspruch nimmt.
Erbschaftssteuer
Einen wichtigen Punkt bei einem Erbfall stellt immer die Erbschaftssteuer dar. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis sie mit dem Erblasser gestanden haben, dürfen sie einen entsprechenden Freibetrag nutzen. Ehepartner haben z.B. untereinander einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Entscheidend ist die Höhe des Freibetrags daher oftmals beim Vererben von Immobilien.
Erbschein
Einen Erbschein benötigt man immer dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt und das Grundbuch aufgrund des Erbfalls umgeschrieben werden muss. In der Regel nimmt der Erlass eines Erbscheins einige Zeit in Anspruch. Dieser muss zunächst zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt werden. Während der Corona-Pandemie hat die Erteilung eines Erbscheins je nach Nachlassgericht ca. sechs Monate Zeit in Anspruch genommen.
Zu beachten ist, dass das Grundbuch zu berichtigen ist. Die Berichtigung kann in den ersten zwei Jahren nach dem Tode des Erblassers kostenfrei erfolgen.
Vorweggenommene Erbfolge
Eine vorweggenommene Erbfolge kann ein Instrument darstellen, um den Anspruch von Pflichtteilsberechtigten möglichst gering zu halten oder aber "mit der warmen Hand zu geben".
Haben Sie Ihre Wünsche für Ihren Erbfall formuliert, sind aber unsicher, dass sie nicht durchgesetzt werden können? Unsere Erfahrungen helfen Ihnen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.
Vollmachten und Patientenverfügungen
Neben dem Thema "Tod" sind auch Situationen zu bedenken, in denen Sie keinen eigenen Willen bilden oder äußern können. Wir erstellen für Sie Vollmachten und Patientenverfügungen für diese Fälle.
Internationales Erbrecht
Wir haben jahrelange Erfahrung auf den Gebieten des internationalen Erbrechts, verfügen über die entsprechenden Rechts- und Sprachkenntnisse und stehen im engen Austausch zu unseren Partner-Kollegen in den USA und Spanien.
Wir sind in diesen schwierigen Zeiten
für Sie da - vor und nach dem Erbfall.
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Bitte beachten Sie, dass nach einem Erbfall zum Teil starre Fristen hinsichtlich der Erbausschlagung (sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls) sowie hinsichtlich der Geltendmachung Ihrer möglichen Ansprüche laufen. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Kontaktieren Sie uns, damit wir umgehend prüfen, in welchem zeitlichen Rahmen ein Tätigwerden notwendig ist.
Rechtsanwälte und Fachanwältin für Erbrecht
Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin